• SCHWANGERENBERATUNG

    DAMIT DER START INS LEBEN GELINGT

Schwanger­schaft & Familie

Die Beratung unterstützt die schwangere Frau und deren Partner in ihrer Lebenssituation rund um die Schwangerschaft und die Geburt. Wir besprechen mit Ihnen, welche organisatorischen Aufgaben zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft anstehen.

Wir unterstützen Sie bei allen Themen, welche Sie durch Ihre Schwangerschaft begleiten.

Mögliche Themen können dabei sein:

  • finanzielle Unterstützung
  • Mutterschutz/Beschäftigungsverbot
  • Länge der Elternzeit
  • Wohnraumsuche
  • Betreuungsplatzsuche
  • Wiedereinstieg in das Berufsleben

Viele Menschen stellen sich irgendwann die Frage, ob sie ein Kind möchten oder nicht und wann der richtige Zeitpunkt dafür ist. Mit der Entscheidung für ein Kind ergeben sich beispielsweise Fragen, was beantragt und beachtet werden muss oder wie das Familienleben mit dem Beruf vereinbar sein kann. Zu all diesen Themen beraten und informieren wir Sie gern individuell.

Im Laufe der Schwangerschaft kann es im Rahmen der verschiedenen vorgeburtlichen Untersuchungen zu auffälligen Befunde kommen. Dies löst bei den Betroffenen oft eine emotionale Krise und viele Sorgen aus. Wie bieten Ihnen im Rahmen einer vertraulichen Gesprächsatmosphäre die Möglichkeit über Ihre Empfindungen zu sprechen und Begleiten Sie im Prozess der Entscheidungsfindung.

Die Geburt eines Kindes geht in den meisten Fällen einher mit einer Veränderung der finanziellen Situation der Familie. In der Elternzeit können die Elternteile Elterngeld beziehen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag, Wohngeld bzw. Lastenausgleich oder Arbeitslosengeld II zu beanspruchen. Ein Bezug dieser Leistungen geht einher mit dem Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz und der Befreiung von Betreuungskosten.

Auch eine Verkürzung der Arbeitszeit beim Wiedereinstieg in das Berufsleben verringert das zur Verfügung stehende Einkommen der Familien. Auch in diesem Fall ist zu prüfen, ob die benannten Sozialleistungen als Aufstockung in Frage kommen.

Wir informieren Sie über die verschiedenen Sozialleistungen und unterstützen Sie bei der Beantragung dieser.

Die Stiftung „Hilfe für Familie, Mutter und Kind“ des Freistaates Sachsen unterstützt schwangere Frauen und Familien in finanziellen Notsituationen. Die Unterstützung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen und im engen Zusammenspiel mit anderen Hilfsmöglichkeiten. Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen kann eine einmalige Unterstützung gewährt werden.

Die Beantragung der Stiftungsleistungen erfolgt über unsere Beratungsstelle.

Antrag auf Hilfe für Schwangere

Hierbei können Schwangere unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung, insbesondere beim Kauf der Babyerstausstattung beantragen.

Leistungen an Familien in Not

Alleinstehende und Familien mit mindestens einem Kind können eine finanzielle Unterstützung erhalten, sofern sie in eine finanzielle Not geraten sind. Diese Leistungen sollen sie dabei unterstützen, die Lebenssituation zu verbessern.

Während der Elternzeit ist der Bezug von Elterngeld möglich. Über die vielfältigen Optionen des Bezuges und die verschiedenen Möglichkeiten während des Elterngeldbezuges eine Berufstätigkeit auszuüben beraten wir Sie gern. Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Beantragung dieser Leistung.

Ab dem 2. Lebensjahr oder dem 3. Lebensjahr des Kindes können Sie unter bestimmten Bedingungen Landeserziehungsgeld beziehen, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes länger zu Hause bleiben und Ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Zu den Voraussetzungen und der Beantragung des Landeserziehungsgeldes beraten wir Sie gern.

Eine Schwangerschaft und eine Geburt können vielfältige Gefühle in einer Frau auslösen. Die Veränderung des eigenen Körpers, die neue Lebenssituation nach der Geburt eines Kindes und die Herausforderungen des Alltages mit Kind können Mütter und Väter an ihre Belastungsgrenzen bringen. Oft bringt die Geburt eines Kindes auch Veränderungen in einer Partnerschaft mit sich. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Lebenssituation zu verstehen und unterstützen Sie individuelle Lösungen zu entwickeln.

Weiterhin begleiten wir Frauen und Männer im Trauerprozess, die von einer Fehlgeburt, Totgeburt oder einem Verlust des Kindes in den ersten Lebensjahren betroffen sind.

Auch ein unerfüllter Kinderwunsch kann emotional so belastend sein, das man Unterstützung sucht. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Ängste und Sorgen und unterstützen Sie dabei, wieder aus der Krise herauszufinden. Wir sprechen mit Ihnen in einer offenen und vertraulichen Atmosphäre über Ihre Gefühle und Gedanken.
Sie können die Beratungen allein oder als Paar wahrnehmen.

Im Rahmen der Paar- und Lebensberatung bieten wir Familien, Paaren und Einzelpersonen Unterstützung und Begleitung in Fragen der allgemeinen Lebensplanung und in familiären oder partnerschaftlichen Konfliktsituationen an. Gemeinsam mit Ihnen versuchen wir individuelle Lösungswege zu finden.

Leider gelingt es nicht allen Paaren, die Eltern werden oder bereits Eltern sind ihre Beziehung aufrecht zu erhalten. Wenn Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen möchten oder getrennt haben können Sie sich in unserer Beratungsstelle individuell beraten lassen. Wir unterstützen und informieren die Betroffenen im Umgang mit der neuen Situation und zu möglichen finanziellen Leistungen und Unterstützungsangeboten.

Es gibt eine Vielzahl an hormonellen und hormonfreien Verhütungsmittel. Wir informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten und möchten Sie auf der Suche nach einem geeigneten Verhütungsmittel unterstützen.

Weiterhin können Sie von uns diverse Informationsmaterialien erhalten.

Wir bieten sexualpädagogische Veranstaltungen und Projekte für Schulklassen zu folgenden Themen an:

  • Pubertät
  • Schwangerschaft und Geburt
  • Verhütungsmittel

Der Inhalt der Veranstaltungen wird dabei dem Alter der Teilnehmenden und der Art der Veranstaltung entsprechend vorbereitet und mit geeigneten Methoden und Materialien veranschaulicht. Wir orientieren uns außerdem an den Themen und Fragen der Teilnehmenden selbst.

Wenn Ihre Familie über ein geringes Einkommen verfügt, können Sie für einen Urlaubsaufenthalt einen Zuschuss beantragen. Die Förderung durch den Freistaat Sachsen berücksichtigt insbesondere Erholungsaufenthalte in Deutschland in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände sowie von diesen anerkannten Einrichtungen.

Wir informieren Sie zu den Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Beantragung des Zuschusses.

Weiterhin können wir Sie über das aktuelle Bundes-Programm „Corona – Auszeit für Familien“ informieren.

Die Mehrfachbelastung von berufstätigen Müttern und Vätern führt diese oft an ihre Belastungsgrenzen. Im Alltag bleibt nicht selten wenig Zeit für die eigenen Bedürfnisse und die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen. Als Vorsorge gibt es die Möglichkeit eine

  • Mutter-Kind-Kur
  • Vater-Kind-Kur
  • Mütterkur
  • Väterkur

bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen.

Als anerkannte Beratungsstelle des Müttergenesungswerkes beraten und informieren Sie zu den Voraussetzungen für die Beantragung. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen eine passende Eirichtungen und nehmen mit Ihnen gemeinsam die Beantragung vor. Weiterhin bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Nachsorge im Rahmen von Beratungsgesprächen in unserer Einrichtung an.

Wenn Sie schwanger sind und sich nicht sicher sind, ob Sie das Kind in Ihrem Haushalt aufziehen können bzw. möchten informieren wir Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches über die Möglichkeiten der Adoptionsvermittlung.

Wenn niemand von Ihrer Schwangerschaft erfahren soll bzw. darf können wir Sie im Rahmen einer vertraulichen oder anonymen Geburt beraten und begleiten.

Kontakt

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Mittweida e. V.

Schwangeren- und Schwangerschafts­konfliktberatung
Am Bahnhof 4, 09648 Mittweida

E-Mail: skb@awo-mittweida.de
Telefon: 03727 9976934 (Frau Gabriel)
und 03727 9976935 (Frau Kellig)
Telefax: 03727 9976948

Beratungszeiten

  • Montag: 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
  • Dienstag: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
  • Mittwoch: 9-12 Uhr und nach Vereinbarung
  • Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
  • Freitag: nach Vereinbarung

Die Beratungstermine finden nur nach telefonischer Terminvereinbarung statt.